Zukunft Feuerwehrgerätehaus und Bauhof

03. Oktober 2016

Die Freiwillige Feuerwehr Weißenhorn hat auf Mängel am Feuerwehrgerätehaus in Weißenhorn hingewiesen. Dies nahm die SPD-Stadtratsfraktion zum Anlass, in einem Antrag eine Untersuchung der räumlichen Erfordernisse zu beantragen. Hier soll auch der Bauhof mit eingeschlossen werden. Nur mit einem Raumprogramm für beide Einrichtungen kann eine zukunftsorientierte Planung erfolgen.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Antrag.

Antrag:

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause 2016 gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Weißenhorn den Raum- und Platzbedarf für den Neubau bzw. die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zu ermitteln und ein entsprechendes Raumprogramm aufzustellen. Weiterhin wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis zur Sommerpause 2014 ein Raumprogramm für den Neubau bzw. die Erweiterung des Städtischen Bauhofes aufzustellen.“

Begründung:

Mit Schreiben vom 25.02.2016 bat die Freiwillige Feuerwehr Weißenhorn in den Planungsprozess für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses einzusteigen. In diesem Schreiben wird auch vorgeschlagen, die frei werdenden Räumlichkeiten u.a. einer zukünftigen Nutzung durch den Städtischen Bauhof zuzuführen.

In der Finanz- und Investitionsplanung der Stadt Weißenhorn sind für den Umbau bzw. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses für das Jahr 2019 4.000.000,00 € eingeplant und für den Neubau bzw. Verlagerung des Bauhofes für die Jahre 2017 und 2018 3.500.000,00 €.

Die bis dahin anstehende Zeit sollte aus unserer Sicht dafür genutzt werden, tragfähige und aussagekräftige Planungsgrundlagen und Rahmendaten zu ermitteln. Dazu gehört in erster Linie die Erstellung eines Raumprogramms. Erst danach kann festgelegt werden, ob eine Weiterentwicklung beider Objekte an den vorhandenen Standorten möglich ist oder eine Verlagerung an einen neuen Standort sinnvoller erscheint.

Bei der Ermittlung der Erfordernisse für das Feuerwehrgerätehaus soll die Freiwillige Feuerwehr Weißenhorn eingebunden werden. Das dort vorhandene Expertenwissen sollte auf jeden Fall genutzt werden.

Nach einer solchen Grundsatzentscheidung und evtl. erfolgter neuer Standortfestlegung kann mit den Planungsarbeiten begonnen werden. Um nicht unnötig Zeit zu verlieren, sollten mit der Grundlagenermittlung jetzt begonnen werden.

Bei der Aufstellung des Raumprogramms für den Städtischen Bauhof sollte auch berücksichtigt werden, dass derzeit weitere Gebäude und Räumlichkeiten, teilweise sogar angemietet, als Lagerflächen genutzt werden. Ziel sollte auf jeden Fall die Zusammenlegung des Städtischen Bauhofes an einem Standort sein.

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