Die Ausgestaltung und die Höhe der neuen Abfallgebühren haben zu großen Diskussionen in der Bevölkerung geführt. Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat im Jahr 2022 beschlossen, die Aufgaben des Abfallentsorgung auf den Landkreis Neu-Ulm bzw. den Abfallwirtschaftbetrieb (AWB) zu übertragen. Diese Änderung steht nun zum 01.01.2026 an.
Angesichts der Situation hat sich die SPD-Stadtratsfraktion dazu entschlossen, einen Antrag zu einem Prüfauftrag zu formulieren. Inhalt ist die Prüfung, ob die Entscheidung zur Rückübertragung der Abfallentsorgung rückgängig gemacht werden kann und die Stadt Weißenhorn dies wieder selbst übernehmen kann.
Dazu gehört zu prüfen, ob dies auf Basis der getroffenen Vereinbarungen möglich ist. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die noch laufenden Verträge zum Einsammeln des Mülls, zum Betrieb des Wertstoffhofes und der Kompostieranlage verlängert werden können.
Wenn dies geklärt ist, kann diskutiert und entschieden werden, wie man als Stadt Weißenhorn weiter vorgehen kann. Gleichwohl muss bewusst sein, dass auch im Fall einer Wieder-Übernahme durch die Stadt mit höheren Entsorgungskosten zu rechnen ist.